Das Bildungsasyl

Ja, du kannst in unserem wunderschönen Hessen Bildungsasyl beantragen. Damit aber nicht jeder zu uns kommt, der nicht einen wirklich triftigen Grund hat, haben wir eingegrenzt, wer Bildungsasyl beantragen kann. Grundsätzlich kannst du kein Bildungsasyl in Hessen beantragen, wenn du aus einem Bundesland kommst, in dem alles in Ordnung ist. Zum Beispiel kannst du kein Bildungsasyl beantragen, wenn du aus Bayern kommst, denn in Bayern gibt es ja Studiengebühren. Wenn du aus einem dieser ekligen Bundländer, die keine Studiengebühren haben, kommst (z.B. Berlin), nehmen wir dich selbstverständlich gerne auf. Es kann nicht sein, dass ein Deutscher (leider kein Hesse) dazu gezwungen wird, unter solch unzumutbaren Zuständen zu studieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt dir, aus welchen Bundesländern wir Flüchtlinge akzeptieren:

Bundesland Allgemeine Studiengebühren Langzeit- schmarotzer- gebühren Zweit- schmarotzer- gebühren Bildungsasyl- Beantragungs- berechtigt
Baden-Württemberg ja ja unbekannt Nein
Bayern ja ja ja Nein
Berlin nein nein nein Ja
Brandenburg nein nein unbekannt Ja
Bremen nein ja unbekannt nur für Regelzeitstudenten
Hamburg nein ja unbekannt nur für Regelzeitstudenten
Mecklenburg-Vorpommern nein nein nein Ja
Niedersachsen ja ja ja Nein
Nordrhein-Westfalen ja ja ja Nein
Rheinland-Pfalz nein ja unbekannt nur für Regelzeitstudenten
Saarland ja ja nein Nein
Sachsen nein nein ja Ja
Sachsen-Anhalt nein ja ja nur für Regelzeitstudenten
Schleswig-Holstein nein nein unbekannt Ja
Thüringen nein ja unbekannt nur für Regelzeitstudenten